BEG-Förderung

Die BEG-Förderung ermöglicht energieeffizientes Heizen für verschiedene Anspruchsgruppen. Es gibt eine einheitliche Förderung für Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasseanlagen. Selbstnutzende und Nichtselbstnutzende Eigentümer erhalten eine Basisförderung von 30 %.

Hinzu kommen für selbstnutzende Eigentümer bis Ende 2028 ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %, der danach alle zwei Jahre um 3 % sinkt und 2037 entfällt. Berechtigt sind Eigentümer von funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-, Etagen-, Nachtspeicherheizungen oder über 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen. Nach fachgerechter Demontage und Entsorgung darf das Gebäude nicht mehr durch fossile Brennstoffe versorgt werden.

Der Einkommensbonus beträgt 30% und ist für selbstnutzende Eigentümer bestimmt, die ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen unter 40.000 € haben. Die maximalen förderfähigen Investitionskosten betragen 30.000 € für die erste Wohnung, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohnung und 8.000 € ab der siebten Wohnung. Der Förderhöchstsatz ist für selbstnutzende Eigentümer auf 70 % gedeckelt. Für Nichtwohngebäude wird nach Quadratmetern abgerechnet. Dieser sieht wie folgend aus: Bis 150 m² = 30.000 €/Objekt, 151-400 m² = 200 €/m², 401-1000 m² = 120 €/m². Ab 1000 m²  = 80 €/m².

Nicht selbstnutzende Eigentümer haben bei Solarthermie und Biomasse einen Förderhöchstsatz von 30 %, bei der Wärmepumpe erhöht sich der Förderhöchstsatz auf 35 %. Dieser Unterschied ergibt sich aus dem Effizienzbonus von 5 %, der bei Wärmepumpen gewährt wird, wenn Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürliches Kältemittel eingesetzt werden.

Für Biomasseanlagen kann ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € geltend gemacht werden, wenn der Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ für Staub eingehalten wird. Zusätzlich kann eine Förderung von 50% für Partikelabscheider in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Biomasseanlage seit mindestens zwei Jahren besteht und der Partikelabscheider dafür ursächlich ist, dass der Emissionsgrenzwert eingehalten wird.