Kommunale Wärmeplanung
Hamburg hat das größte Fernwärmenetz der Stadt von Vattenfall erworben. In diesem Zuge soll der Anteil der mit Kohle erzeugten Wärme bis 2030 von 64 % auf 0 % senken. Dazu werden das Kohlekraftwerk Wedel (2025) und Tiefstack (spätestens 2030) stillgelegt. Stattdessen sollen verschiedene Quellen in Hamburg zur Fernwärmeerzeugung genutzt werden, wie industriell bedingte Abwärme, im Sommer gespeichertes Grundwasser und verbrannte Abfälle zusammen. Hierdurch soll die Luftqualität verbessert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden.
Die ersten Resultate der Wärmeplanung werden voraussichtlich Ende 2024 veröffentlicht. Eine Wärmenetzeignungskarte ist bereits verfügbar, die zeigt, für wen eine Versorgung mit Fernwärme möglich und wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab und gibt Auskunft darüber, ob die Errichtung und der Betrieb durch Verkauf und Anschluss gedeckt werden können. In der Regel ist dies in dicht bebauten Gebieten der Fall, während in Regionen mit vielen Einfamilienhäusern eine Versorgung durch Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Ähnliches sinnvoller ist.
Für Verbraucher die für eine Versorgung in Frage kommen besteht keine Pflicht oder Frist um den Wärmenetzanschluss umzusetzen. Einzige Ausnahme ist, wenn Anschluss- oder Benutzgebote eingeführt wurden, die einen Anschluss erforderlich machen, sobald die Heizung kaputt geht oder mehr als 30 Jahre in Betrieb ist. Ohne diese Pflichten muss beim Heizungstausch lediglich auf den 15 % erneuerbaren Energieanteil geachtet werden, der ab spätestens 2026 65 % beträgt. Für eine BEG-Förderung sind die 65% EE-Anteil und ein entsprechender Nachweis jetzt schon erforderlich. Kaputte Heizungen können alternativ auch repariert werden.
Der größte Kritikpunkt bei Fernwärme ist die enge Bindung an die Versorgerunternehmen. Ein Lieferantenwechsel ist quasi ausgeschlossen, was dazu führt, dass die Preise einfach so hingenommen werden müssen. Aktuell sind stark steigende Preise zu beobachten, was auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist. Die Preisbremse ist Ende 2023 ausgelaufen, die MwSt. wird ab März wieder von 7% auf 19% angehoben und die steigenden Gaspreise wirken jetzt auf die Preise. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, soll ab April eine Preisplattform eingeführt werden. Dadurch, dass 150 Unternehmen ihre Preise angeben, kann fast der gesamte Markt abgedeckt werden. Die Hoffnung ist, dass sich die Konsumentenmacht erhöht und eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit erreicht werden kann. Die BEG-Förderung für Fernwärme liegt ebenfalls bei bis zu 70%. Dies teilt sich auf 30% Grundförderung, einen 30% Einkommensbonus und einen 20% Klimageschwindigkeitsbonus auf.