IFB-Förderung
Die staatliche Förderung ist ein zentraler Bestandteil, um die Umstellung auf erneuerbare Energien attraktiver zu gestalten. Neben der bundesweiten Förderung (BEG) gibt es auch eine kommunale Förderung in Hamburg (IFB) im Programm „Erneuerbare Wärme”. Die Investitions- und Förderbank stellt bis zu 500.000 € pro Vorhaben bereit, wenn der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Um antragsberechtigt zu sein, muss man entweder Grundeigentümer in Hamburg sein bzw. dinglich Verfügungsberechtigt sein, ein kleines, mittleres, großes oder sonstiges Unternehmen in Hamburg haben oder ein Unternehmen sein, das vertraglich (Energie)-Dienstleistungen in Hamburg erbringt. Wenn bereits im Rahmen der BEG-Förderung ein Klimageschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus beantragt wurde, ist man von der IFB-Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie verschiedene Maßnahmen fördern lassen. Im Folgenden wird die IFB-Förderung für Wärmepumpen, Solarthermie und Bioenergieanlagen behandelt. Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen gibt es einen Zuschuss von 90 € je kW Nennwärmeleistung und mindestens in Höhe von 3.500 €. Die Förderung betrifft nur Bestandsgebäude und keine Neubauten. Die Förderung für elektrisch betriebene Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen beträgt 125 € je kW Nennwärmeleistung und mindestens 5.000 €. Diese Förderung gilt sowohl für Neubauten als auch für Altbauten. Bei einer Nennwärmeleistung von mehr als 500 kW legt die IFB den Zuschuss individuell fest. Zudem wird im Zuge der Wärmepumpenförderung auch der Austausch von bestehenden Heizkörpern gegen Niedertemperaturheizkörper gefördert. Für jeden Heizkörper gibt es eine Förderung von 300 €.
Die Förderung der IFB für Solarthermie gilt nur für Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von über 20 m² und wird somit vermutlich für Einfamilienhäuser eher nicht in Frage kommen. Hier belegt man seine Dachfläche dann eher mit PV-Kollektoren.Falls es für Sie trotzdem relevant ist, wird die Installation mit 100 € (75 € im Neubau) pro angefangenen m² für die Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung gefördert. Bei einem kombinierten System verdoppelt sich die Förderung auf 200 € (150 € im Neubau). Anlagen, die Luft als Wärmeträger nutzen, erhalten eine Förderung von 140 € je m² Bruttokollektorfläche.
Auch Biomasseanlagen werden gefördert. Allerdings nur in Kombination mit einer aus diesem Programm geförderten Solarthermieanlage und wenn die Biomasseanlage dem Ersatz einer bestehenden, weniger umweltschonenden Heizung dient. Zusätzlich darf keine unmittelbare Möglichkeit für den Anschluss an ein Wärmenetz vorliegen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Bruttokollektorfläche der Solarthermieanlage ab. Biomasseanlagen mit bis zu 100 kW erhalten eine Förderung von 90 € pro angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Der Förderhöchstsatz beträgt hier 7.500 €.